Wirtschaftsprüfung

FAQ:

Wer prüft den Jahresabschluss?

Ausschließlich Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind berechtigt den Jahresabschluss zu prüfen. Wirtschaftsprüfer sind zur gewissenhaften und ordentlichen Prüfung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen angewiesen. Die Verschwiegenheit ist oberstes Gebot.
Als Wirtschaftsprüfer unterliegen wir einer strikten Dokumentationspflicht. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen uns und Ihrem Steuerberater entsteht für Sie ein überschaubarer Arbeitsaufwand. Die Gesellschafter bestellen den Wirtschaftsprüfer vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres.

Was wird geprüft?

Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht werden auf ihre sachliche und formale Korrektheit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bestätigungsvermerk erteilt, der die korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und die gesetzeskonforme Aufstellung des Lageberichtes bestätigt.

Wer unterliegt Wirtschafsprüfungen?

Aktiengesellschaften, mittelgroße bis große GmbH, GmbH & Co KG ohne natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter (Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter), Privatstiftungen und Vereine ab einer gewissen Größe, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, den Jahresabschluss einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen.

Was sind Größenmerkmale von Kapitalgesellschaften?

Kleinstkapitalgesellschaft:
Bilanzsumme: bis € 350.000 Umsatzerlös: bis € 700.000 DN: 10 Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaft:

Bilanzsumme: bis € 5 Mio. Umsatzerlös: bis € 10 Mio. DN: 50 Arbeitnehmer

Mittelgroße Kapitalgesellschaft:
Bilanzsumme: bis € 20 Mio. Umsatzerlös: bis € 40 Mio. DN: 250 Arbeitnehmer

Große Kapitalgesellschaft:

Größer als Mittelgroß, jedenfalls aber Kreditinstitute, Versicherungen und Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Unternehmen können ihren Jahresabschluss freiwillig von qualifizierten Wirtschaftsprüfern prüfen lassen, auch wenn Sie keiner Prüfungspflicht unterliegen.

Wie verläuft die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer?

Geprüft wird, ob die Buchführung und die Bilanzierung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Mit dem am Ende einer Prüfung ausgestellten Bestätigungsvermerk wird bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Anhang den an ihn zu stellenden Erfordernissen entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefert.

Was ist ein Bestätigungsvermerk?

Im Bestätigungsvermerk sind die Prüfungsergebnisse auf sachliche und kompetente Weise dargestellt und es wird das Gesamtergebnis der Prüfung für die Öffentlichkeit zusammengefasst.

Offenlegung im Firmenbuch

Spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag der Kapitalgesellschaft ist der Jahresabschluss, das sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk nach Unterschrift der Geschäftsführer beim zuständigen Firmenbuch-Gericht elektronisch einzureichen.

Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer

In Österreich gilt das Abschlussprüfungs-Aufsichtsgesetz seit 2016. Die OVILAVA Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH ist im öffentlichen Register der APAB unter der Registrier-Nummer 0700733 eingetragen.

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